Bei Bestellung bis 10:00 Uhr ist die Lieferung am übernächsten Werktag möglich.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als „AGB“ bezeichnet) gelten für alle Verträge zwischen der Schmähling Catering GmbH & Co. KG (nachfolgend Schmähling Catering genannt), Kindleber Straße 99, 99867 Gotha (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter der Registernummer HRB 108589) und ihren Kunden über die von der Schmähling Catering GmbH angebotenen Leistungen. Darunter fallen insbesondere auch alle Verträge über die Leistungen, die die Schmähling Catering GmbH über ihre unter abzurufende Internetseite (nachfolgend als „Schmähling Webseite“ bezeichnet), ihren unter http://www.businesscatering-thueringen.de abzurufenden Online Shop (nachfolgend als „Schmähling Online Shop“ bezeichnet), in ihren Produktkatalogen sowie Newslettern und anderen Werbematerialien anbietet.

 

1.2. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

 

1.3. Abweichende, zusätzliche oder diesen AGB widersprechende AGB des Kunden akzeptiert die Schmähling Catering GmbH nicht, so dass diese nicht in den Vertrag einbezogen werden. Dies gilt nicht, wenn die Schmähling Catering GmbH der Einbeziehung der AGB des Kunden ausdrücklich zugestimmt hat.

 

2. Unternehmereigenschaft
2.1. Sämtliche Angebote der Schmähling Catering GmbH richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, die die Leistungen der Schmähling Catering GmbH im Rahmen ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit bestellen und verwenden.

 

2.2. Die Schmähling Catering GmbH kontrolliert vor dem Vertragsschluss regelmäßig die Unternehmereigenschaft des Kunden.

 

3. Vertragsschluss
3.1. Alle Angebote der Schmähling Catering GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt insbesondere für alle Angaben auf der Schmähling Webseite und dem Schmähling Online Shop sowie in per E-Mail, Fax oder Post versendeter Angebote, in Newslettern, Werbeanzeigen und telefonisch erteilter Angaben.

 

3.2. Bestellungen oder Aufträge des Kunden kann die Schmähling Catering GmbH innerhalb von zehn Werktagen ausdrücklich oder durch Leistungserbringung annehmen.

 

3.3. Ein Vertragsschluss mit der Schmähling Catering GmbH über die von diesen angebotenen Catering-Leistungen kommt wie nachfolgend beschrieben zustande:

 

3.3.1. Bei Bestellungen über den Onlineshop:

3.3.1.1. Die Kunden der Schmähling Catering GmbH haben die Möglichkeit eine Bestellung über den Schmähling Online Shop abzugeben. Durch klicken der Schaltfläche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung, d.h. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die vom Kunden ausgewählten und im Rahmen des Bestellprozesses unter dem Menüpunkt „Übersicht“ angezeigten Leistungen, ab.

3.3.1.2. Die Schmähling Catering GmbH bestätigt unverzüglich den Zugang der über den Schmähling Online Shop abgegebenen Bestellung per E-Mail. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich ausdrücklich die Annahme des Angebots des Kunden auf Abschluss eines Vertrages über die bestellten Leistungen erklärt.

3.3.1.3. Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn die Schmähling Catering GmbH das Angebot des Kunden entweder in einer via Post, E-Mail oder Fax versendeten Auftragsbestätigung annimmt oder die bestellten Leistungen tatsächlich erbringt.

 

4. Leistungen
4.1. Catering
4.1.1. Die vom Kunden bestellten Produkte werden von der Schmähling Catering GmbH nach den Wünschen des Kunden für die Ausführung der Bestellung angefertigt, sofern es sich nicht um lagerfähige, vorab verpackte oder abgefüllte Produkte von Drittanbietern wie insbesondere Getränke oder Süßwaren handelt.

4.1.2. Die für die Anfertigung der Produkte benötigten Zutaten werden von der Schmähling Catering GmbH eigens für die jeweilige Bestellung beschafft, sofern sie nicht vorrätig sind.

4.2. Lieferung
4.2.1. Die Schmähling Catering GmbH liefert die bestellten Produkte an den vom Kunden bei der Bestellung angegebenen Lieferort. Eine Änderung des Lieferortes ist nach Abgabe der Bestellung nur noch schriftlich mit ausdrücklicher Zustimmung der Schmähling Catering GmbH möglich.

4.2.2. Die Schmähling Catering GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Schmähling Catering GmbH erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

4.2.3. Für vereinbarte Leistungs- und Liefertermine gilt Ziffer 8 dieser AGB.

4.2.4. Die Anlieferung ist von MO-FR 08.30-16.00 Uhr möglich. Lieferungen am Samstag sowie Sonn- und Feiertagen sind ausgeschlossen.

4.2.5.  Die Lieferkosten weichen je nach PLZ-Gebiet ab und stellen sich wie folgt dar:

99958

Tonna 

30,00 €

99947

Bad Langensalza 

35,00 €

99947

Schönstedt

35,00 €

99894

Leinathal-Schönau-vor-dem Wald

35,00 €

99894

Friedrichroda

35,00 €

99897

Tambach-Dietharz

35,00 €

99891

Tabarz

35,00 €

99887

Georgenthal

30,00 €

99887

Gräfenhain

30,00 €

99885

Ohrdurf 

30,00 €

99880

Waltershausen 

30,00 €

99880

Mechterstädt

30,00 €

99869

Wechmar 

25,00 €

99869

Goldbach

25,00 €

99869

Molschleben 

25,00 €

99869

Friemar 

25,00 €

99869

Seebergen 

25,00 €

99869

Wandersleben 

25,00 €

99869

Mühlberg 

25,00 €

99869

Sonneborn 

25,00 €

99869

Friedrichswerth 

25,00 €

99869

Bufleben 

25,00 €

99867

Gotha 

15,00 €

99848

Wutha-Farnroda 

30,00 €

99820

Hörselberg-Hainich

30,00 €

99819

Hörselberg

30,00 €

99817

Eisenach 

30,00 €

99625

Kölleda 

35,00 €

99610

Sömmerda 

35,00 €

99428

Nohra 

35,00 €

99334

Ichtershausen

30,00 €

99310

Wachsenburggemeinde 

30,00 €

99310

Arnstadt 

30,00 €

99198

Vieselbach 

30,00 €

99198

Mönchenholzhausen 

30,00 €

99195

Stotternheim 

30,00 €

99192

Neudietendorf 

30,00 €

99192

Erfurt 

30,00 €

99192

Erfurt 

30,00 €

99189

Erfurt 

30,00 €

99189

Erfurt 

30,00 €

99189

Gebesee

30,00 €

99102

Erfurt 

30,00 €

99100

Döllstädt

30,00 €

99100

Dachwig 

30,00 €

99100

Erfurt 

30,00 €

99099

Erfurt 

30,00 €

99099

Erfurt 

30,00 €

99098

Erfurt 

30,00 €

99096

Erfurt 

30,00 €

99094

Erfurt 

30,00 €

99092

Erfurt 

30,00 €

99091

Erfurt 

30,00 €

99089

Erfurt 

30,00 €

99087

Erfurt 

30,00 €

99086

Erfurt 

30,00 €

99085

Erfurt 

30,00 €

99084

Erfurt 

30,00 €


4.3. Verpackungsmaterialien
4.3.1. Um die Leistungserbringung zu ermöglichen wird dem Kunde die Leistungen in Mehrweg- und Einwegverpackungen geliefert.

4.3.2. Erhält der Kunde die Leistungen in einer Einwegverpackung, verpflichtet er sich, die von der Schmähling Catering GmbH gelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten sachgerecht zu entsorgen.

4.3.3. Wählt der Kunde Verpackungsmaterialien aus, die die Schmähling Catering GmbH wieder abholt, werden diese vom Kunden unter den unter Ziffer 4.4.1 dieser AGB benannten Bedingungen mietweise übernommen.


4.4 Serviceleistungen
Nach Vereinbarung mit dem Kunden erbringt die Schmähling Catering GmbH weitere Leistungen zur Umsetzung der vom Kunden geplanten Veranstaltung.

4.4.1. Überlassung von Equipment

4.4.1.1. Sämtliches dem Kunden überlassenes Equipment steht und bleibt im alleinigen Eigentum der Schmähling Catering GmbH. Die Überlassung erfolgt nur leih- bzw. mietweise.

4.4.1.2. Sämtliche für die Überlassung von Equipment vereinbarten Entgelte werden nach Stückpreisen berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt als Mietbeginn der Tag der Übergabe an den Kunden. Vorbehaltlich der Vereinbarung einer Rückgabepflicht durch den Kunden am Sitz der Schmähling Catering GmbH oder einem anderen Ort, holt die Schmähling Catering GmbH das Equipment innerhalb eines Zeitraums von drei Werktagen, beginnend mit dem Mietbeginn, beim Kunden wieder ab.

4.4.1.3. Ermöglicht der Kunde der Schmähling Catering GmbH innerhalb dieses Zeitraumes nicht die Abholung des Equipments oder gibt sie bei Vereinbarung einer Rückgabepflicht am Sitz der Schmähling Catering GmbH oder einem anderem Ort nicht innerhalb dieses Zeitraumes zurück, verlängert sich die Mietdauer kostenpflichtig zu den für die Miete vereinbarten Konditionen um weitere drei Tage. Gleiches gilt für jede weitere Verspätung der Rückgabe des Equipments.

4.4.1.4. Der Kunde hat das Equipment stets schonend und pfleglich und mit der gebotenen Vorsicht eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Im Falle von Beschädigungen, Zerstörung oder Verlust hat der Kunde der Schmähling Catering GmbH – vorbehaltlich weiterer Ansprüche der Schmähling Catering GmbH, die aus der Zerstörung der Beschädigung des Equipments resultieren – den Wiederbeschaffungswert des Equipments zu ersetzen, d.h. den Kaufpreis, den die Schmähling Catering GmbH für eine Ersatzbeschaffung des Equipments aufbringen muss.

4.4.1.5. Die Schmähling Catering GmbH gibt den Wiederbeschaffungswert im Einzelfall nach schriftlicher Einforderung an. Dies gilt nicht, sofern der Kunde nachweist, dass der Schmähling Catering GmbH kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

4.4.1.6. Nach der Rückgabe des Equipments behält sich die Schmähling Catering GmbH eine Frist zur Untersuchung auf Beschädigung und Verlust von sieben Tagen vor, beginnend mit dem Tag, an dem das Equipment wieder in den Besitz der Schmähling Catering GmbH gelangt ist.

4.4.1.7. Vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung ist der Kunde für den fachgerechten Aufbau des Equipments verantwortlich und haftet für alle Schäden, die aus einem fehlerhaften Aufbau entstehen. Im Falle eines Aufbaus durch die Schmähling Catering GmbH geht die Haftung nach erfolgtem Aufbau auf den Kunden über.

4.4.1.8. Der Kunde verpflichtet sich, das Equipment ausschließlich bestimmungsgemäß zu gebrauchen und sämtliche empfohlenen Schutzmaßnahmen und Sicherungsvorkehrungen einzuhalten.

4.4.1.9. Die Reinigung des Equipments ist im Mietpreis enthalten.


5. Genehmigungen und Konzessionen
Die Einholung von für die Leistungserbringung der Schmähling Catering GmbH gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen, z.B. Gema, inklusive eventueller Zollformalitäten, obliegt dem Kunden und ist nicht Bestandteil der seitens der Schmähling Catering GmbH zu erbringenden Leistung.


6. Materialien des Kunden
6.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, der Schmähling Catering GmbH zur Vorbereitung, Planung und Durchführung seiner Veranstaltungen Materialien wie beispielsweise Werbematerialien und andere Gegenstände des Kunden (nachfolgend als „Kundenmaterialien“ bezeichnet) zur Verfügung stellen.

 

6.2. Soweit im Rahmen der Lieferungs- und Leistungserbringung der Schmähling Catering GmbH Kundenmaterialien verwendet oder genutzt werden sollen, hat der Kunde auf seine Kosten für eine rechtzeitige Anlieferung an den Sitz der verantwortlichen Niederlassung der Schmähling Catering GmbH Sorge zu tragen. Nicht genutzte oder wieder verwendbare Kundenmaterialien hat der Kunde binnen einer Woche nach Abschluss der Leistungen der Schmähling Catering GmbH von dort wieder abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Schmähling Catering GmbH berechtigt, die Kundenmaterialien auf Kosten des Kunden fachgerecht entsorgen zu lassen.

 

6.3. Die Schmähling Catering GmbH ist nicht verpflichtet, Kundenmaterialien in Bezug auf die Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen, es sei denn es bestehen offensichtliche Anhaltspunkte für eine derartige Rechtsverletzung.

 

6.4. Der Kunde stellt die Schmähling Catering GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund der Verletzung von deren Rechten durch die Nutzung der Kundenmaterialien im Rahmen der Leistungserbringung durch die Schmähling Catering GmbH geltend machen.

 

7. Leistungs- und Liefertermine
7.1. Von der Schmähling Catering GmbH in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Die Schmähling Catering GmbH behält sich eine Liefertoleranz von 30 Minuten gegenüber des vertragsmäßig zugesagten Liefertermins vor. 

 

7.2. Die Schmähling Catering GmbH kann – unbeschadet ihrer Ansprüche aufgrund des Verzuges des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der Schmähling Catering GmbH gegenüber nicht nachkommt.

 

7.3. Die Schmähling Catering GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Zutatenbeschaffung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, verkehrsbedingte Lieferschwierigkeiten oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Schmähling Catering GmbH nicht zu vertreten hat.

 

7.4. Soweit der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfanges fordert und diesen durch die Schmähling Catering GmbH zugestimmt werden, verlieren sämtliche, bei Auftragserteilung seitens der Schmähling Catering GmbH zugesagten Liefer- und Ausführungstermine ihre Gültigkeit und bedürfen einer gesonderten, schriftlichen Bestätigung durch die Schmähling Catering GmbH. Dies gilt auch für die Fälle, in denen bei den seitens des Kunden zu erbringenden Vorleistungen Verzögerungen eintreten, die nicht von der Schmähling Catering GmbH zu verantworten sind.

 

7.5. Gerät die Schmähling Catering GmbH mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung der Schmähling Catering GmbH gegebenenfalls auf Schadensersatz nach Maßgabe von Ziffer 13 dieser AGB beschränkt.

 

8. Abnahme und Übergabe
8.1. Gerät der Kunde am vereinbarten Lieferzeitpunkt in Annahme- oder Abnahmeverzug, gilt die Übergabe oder Annahme der Leistungen als erfolgt, wenn der Kunde die erbrachten Leistungen vertragsgemäß nutzt.

 

8.2. Die Übergabe vorgefertigter Waren der Schmähling Catering GmbH wie Getränke und Lebensmitteln von Drittanbietern erfolgt ebenso wie die Abnahme von für den Kunden angefertigten Leistungen im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.


9. Gewährleistung
9.1. Die Schmähling Catering GmbH weist daraufhin, dass für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden vorbehaltlich einer abweichenden Regelungen im Vertrag einschließlich dieser AGB die §§ 377ff HGB gelten, da sich die Angebote der Schmähling Catering GmbH ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB richten und die Schmähling Catering GmbH auch ausschließlich mit Unternehmern Verträge abschließt.

 

9.2. Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

 

9.3. Angaben der Schmähling Catering GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Anordnung von Speisen usw.) sowie Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

9.4. Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens der Schmähling Catering GmbH im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.

 

9.5. Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn der Schmähling Catering GmbH nicht unverzüglich nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als genehmigt, wenn die Mängelrüge der Schmähling Catering GmbH nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

 

9.6. Der Kunde verpflichtet sich, soweit dies im Rahmen einer weiteren planmäßigen Durchführung der Veranstaltung möglich und zumutbar ist, eine Probe der mangelhaften Ware aufzubewahren und der Schmähling Catering GmbH unverzüglich zwecks Prüfung der Mangelfreiheit zu überlassen.

 

9.7. Eine Gewährleistung seitens der Schmähling Catering GmbH ist ausgeschlossen, soweit der Mangel am Erfüllungsort durch Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung, unsachgemäße Behandlung oder Lagerung sowie weiterer vom Kunden zu vertretener Umstände entstanden ist oder aufgrund von Umständen entstanden ist, die die Schmähling Catering GmbH auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden herbeigeführt hat.

 

9.8. Bei einer begründeten Mängelanzeige ist die Schmähling Catering GmbH berechtigt, durch geeignete Ersatzlieferungen binnen eines angemessenen Zeitraumes den Mangel zu beseitigen. Minderungsansprüche des Kunden entstehen erst, wenn der begründete Mangel nicht durch zwei Ersatzlieferungen beseitigt werden konnte und der Mangel nicht nur unwesentlich war. Dies gilt nicht, sofern eine Ersatzlieferung für den Kunden aufgrund der ausdrücklich vereinbarten Bedeutung einer Einhaltung des Lieferzeitpunktes unbrauchbar ist.


10. Preise
10.1. Bei sämtlichen durch die Schmähling Catering GmbH genannten Preisen bzw. Preisangaben handelt es sich stets, auch soweit eine ausdrückliche Währungsangabe fehlt, um Euro, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sämtliche Preise bzw. Preisangaben verstehen sich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

10.2. Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

 

10.3. Soweit zwischen Vertragsabschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als drei Monaten liegt, ist die Schmähling Catering GmbH berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die ursprünglich vereinbarten Preise angemessen um bis zu 5% zu erhöhen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Beschaffungskosten der Schmähling Catering GmbH sich im entsprechenden Zeitraum erhöht haben.

 

10.4. Im Fall von nicht unerheblichen Verzögerungen des Beginns oder des Fortgangs der seitens der Schmähling Catering GmbH zu erbringenden Leistungen, die nicht von der Schmähling Catering GmbH zu vertreten sind, ist diese berechtigt, einen ihr hierdurch entstehenden Mehraufwand auf der Grundlage ihrer zu diesem Zeitpunkt gültigen Preise gesondert abzurechnen.

 

10.5. Zusätzliche Leistungen aller Art, die vom Kunden gewünscht oder zu vertreten und nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch die Schmähling Catering GmbH nach den bei ihr zu diesem Zeitpunkt gültigen Listenpreisen, sofern keine Listenpreise bestehen zu marktüblichen Preisen abgerechnet. Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltende Mehrmengen, Kosten für besondere Verpackungen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Schmähling Catering GmbH sind.

 

10.6. Die Schmähling Catering GmbH ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Schmähling Catering GmbH durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

 
11. Zahlungsbedingungen
11.1. Dem Kunden stehen bei Bestellungen über den Schmähling Online Shop nur die unter dem Menüpunkt „Bezahlen“ angezeigten Zahlungsmöglichkeiten offen, wobei sich die Schmähling Catering GmbH ausdrücklich vorbehält, eine vom Kunden im Vertragsangebot ausgewählte Zahlungsmethode abzulehnen. Mit Ausnahme des Zahlungsmodells auf Rechnung wird die Vergütung der Schmähling Catering GmbH mit Vertragsschluss fällig, d.h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist.

 

11.2. Bei telefonischen Bestellungen oder per E-Mail, Fax oder Post abgegebenen Bestellungen ist vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung die Zahlung per Überweisung als Vorkasse vereinbart, wobei die die Vergütung der Schmähling Catering GmbH mit Vertragsschluss fällig wird, d.h. dass der Kunde zur Vorausleistung der Vergütung verpflichtet ist und ein Zahlungseingang bis zu drei Werktagen vor dem geplanten Liefertermin zu erfolgen hat. In diesem Fall findet Ziffer 11.5 Anwendung.

 

11.3. Im Falle der Vereinbarung eines Kaufs auf Rechnung wird die Zahlung innerhalb von zehn Werktagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung beim Kunden fällig.

 

11.4. Die Schmähling Catering GmbH ist bei allen vereinbarten Zahlungsmethoden berechtigt, nach eigenem Ermessen, vor der Auslieferung der Waren und Leistungen ihre vereinbarte Entgeltforderung ganz- oder teilweise unter angemessener Fristsetzung als Vorkasse einzufordern.

 

11.5. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung der Vorkasse nicht fristgerecht nach, gilt die Bestellung als storniert und es gelten Ziffer 13.2 und 13.3.

 

12. Stornierung/ Kündigung
12.1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch den Kunden oder die Schmähling Catering GmbH gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

 

12.2. Die Schmähling Catering GmbH ist berechtigt, im Falle einer Kündigung gegen den Kunden einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 13.3 dieser AGB bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Schmähling Catering GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist oder die Kündigung durch einen seitens der Schmähling Catering GmbH zu vertretenen wichtigen Grund veranlasst wurde.

 

12.3. Der Schadensersatzanspruch der Schmähling Catering GmbH ist abhängig von dem Zeitraum zwischen der Kündigung und dem zwischen der Schmähling Catering GmbH und dem Kunden vereinbarten Liefertermin. Der Schadensersatzanspruch beträgt, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, 100% der vereinbarten Netto- Vergütung sofern der Kunde, ohne dass dem ein von der Schmähling Catering GmbH zu vertretener wichtiger Grund zugrunde liegt oder der Kunde einen geringeren Schaden der Schmähling Catering GmbH nachweist, später als drei Werktage vor dem vereinbarten Liefertermin kündigt. Im Falle einer früheren Kündigung berechnet sich der pauschalisierte Schadensersatz, vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung, wie folgt:

 

12.3.1. Im Falle einer Kündigung bis zu 14 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin 25 % der Netto-Vergütung

12.3.2. Im Falle einer Kündigung bis zu 7 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin 50 % der Netto-Vergütung

12.3.3. Im Falle einer Kündigung bis zu 3 Werktagen vor dem vereinbarten Liefertermin 75 % der Netto-Vergütung.


13.Haftung
13.1.Die Schmähling Catering GmbH haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

13.2. In sonstigen Fällen haftet die Schmähling Catering GmbH – soweit in Ziffer 14.4 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung der Schmähling Catering GmbH vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 14.4 dieser AGB ausgeschlossen.

 

13.3.Soweit die Schmähling Catering GmbH gemäß Ziffer 14.2 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Schmähling Catering GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

 

13.4. Die Haftung der Schmähling Catering GmbH für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt. Die Haftung der Schmähling Catering GmbH zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturen der Produkte und Leistungen endet mit der Übergabe der Leistungen an den Kunden. Die Produkte sind zum sofortigen Verzehr bestimmt.

 

14. Urheberrechte der Schmähling Catering GmbH
14.1. Die Schmähling Catering GmbH hat an allen Bildern, Filmen und Texten, die im Schmähling Online Shop und der Schmähling Webseite, in ihren Newslettern und Werbezeigen sowie in ihren Bestellunterlagen und Angeboten veröffentlicht, Urheber- und/ oder Nutzungsrechte.

 

14.2. Eine Verwendung der unter Ziffer 15.1 dieser AGB bezeichneten Bilder, Filme und Texte ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Schmähling Catering GmbH ausgeschlossen.

 

15. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung
15.1. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen die Schmähling Catering GmbH berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

 

15.2. Die Abtretung von Ansprüchen gegen die Schmähling Catering GmbH an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Schmähling Catering GmbH möglich.

 

16. Textform
16.1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen der Schmähling Catering GmbH und dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

 

16.2. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der Schmähling Catering GmbH nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

 

17. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

17.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit im Geltungsbereich dieser AGB geschlossenen Verträgen ist Jena.